Aus(ge)treten
Gesprächskreis »Christlicher Glaube für Fragende«
Seit 2010 – ausgelöst durch die Klage des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp – zeigte sich ein Binnenproblem der katholischen Kirche in Deutschland, das nun sowohl auf der Ebene des Bundesverwaltungs-gerichts als auch auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz einer (vorläufigen) Lösung zugeführt wurde.
Die Frage lautet: Kann man aus der Körperschaft öffentlichen Rechts – eine solche ist die katholische Kirche in Deutschland auch – mit Erklärung vor dem Standesamt austreten und zugleich Mitglied der Glaubensgemeinschaft der katholischen Kirche bleiben.
Unter den jährlich in sehr hoher Zahl Austretenden sind diejenigen, die eine solche Unterscheidung gerne treffen würden, sicher die Minderheit. Aber die Frage markiert ein genauso spannendes wie grundsätzliches Thema zwischen Glauben und Kirche, zwischen Recht und Ekklesiologie.
Zu Impuls und Diskussion sind Sie herzlich eingeladen.
Thomas Herkert
Akademiedirektor
Veranstaltung Nr. 227



