Menschen mit geistiger Behinderung benötigen in unterschiedlichem Maße Begleitung und Unterstützung, um ihren Lebensalltag gestalten zu können. Die Möglichkeit eines Menschen, selbstbestimmt zu handeln, verringert sich mit dem steigenden Hilfebedarf und der Abhängigkeit von anderen Menschen und Dingen, von personellen und materiellen Ressourcen. Angehörige und rechtliche Betreuer, Mitarbeitende in den Diensten und Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderung selbst finden sich tagtäglich in einem Spannungsfeld zwischen Anspruch und Wirklichkeit wieder, in dem es gilt, dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen mit geistiger Behinderung bestmöglich gerecht zu werden.
Prof. Dr. Klaus Baumann (Theologie, Freiburg)
Prof. Dr. Georg Theunissen (Rehabilitationspädagogik, Halle-Wittenberg/Freiburg)



