Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. So bestimmt es § 1 des Tierschutzgesetzes. Aber was verbirgt sich hinter dem »vernünftigen Grund«? Neben juristischen Abwägungsregeln spielen vor allem die ethischen Werte der Gesellschaft eine Rolle, die einer steten Weiterentwicklung unterliegen.
Referentin:
Linda Gregori (Rechtsanwältin/Vorstandsmitglied
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz e. V., Berlin)