Aufarbeitungsprozesse sexuellen Missbrauchs in den Kirchen. Was können wir gesellschaftlich lernen?

Video-Dokumentation

Wie kommen wir bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in unserer Gesellschaft voran? Können wir vielleicht sogar etwas von den Aufarbeitungsprozessen in den Kirchen lernen? Und reichen die derzeit im Bundestag verhandelten gesetzlichen Bestimmungen aus, um Licht in das große gesellschaftliche „Dunkelfeld“ Missbrauch zu bringen und eine unabhängige Aufarbeitung zu befördern?

Diese Fragen diskutierten wir am 23. Oktober 2024 in einer Abendveranstaltung in den Räumen der Universität Freiburg mit:
 
-       Prof. Dr. Lars Castellucci MdB, Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin/Wiesloch
-       Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin
-       Prof. Dr. Magnus Striet, Lehrstuhl für Fundamentaltheologie und Philosophische Anthropologie, Universität Freiburg; Vorsitzender der GE-Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese Freiburg
 
Die katholische und die evangelische Kirche haben in den vergangenen Jahren sexuellen Missbrauch in ihren Institutionen in größeren Studien aufgearbeitet. Weitere Berichte einzelner Diözesen und Landeskirchen werden vermutlich zusätzliche Details ans Licht bringen. In beiden Kirchen wurde aber bereits eines deutlich: Es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Machtmissbrauch und sexuellem Missbrauch.
 
Amtsautorität und Charisma waren gemäß Professor Striet die entscheidenden befördernden Faktoren für Missbrauch in beiden verfassten Kirchen, wenn auch mit verschiedenen Ausprägungen aufgrund der unterschiedlichen Amtstheologien. Die Übertragbarkeit dieser Analyse auf andere gesellschaftliche Bereiche wie Schule, Sport und Familie war an dem Abend ebenso Thema wie die Verantwortung der Politik, Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung von Missbrauch zu setzen. Der Tenor: Einiges ist passiert seit 2010. Und zugleich muss noch viel geschehen, um Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und potentiellen Täter*innen in allen gesellschaftlichen Bereichen ihre Absichten so schwer wie möglich zu machen, z.B.: Eine institutionelle Pflicht zur Aufarbeitung ist weiter zu diskutieren, Präventionsmaßnahmen sind zu evaluieren, öffentliche „Sprechräume“ und Gedenkorte sind zu schaffen.
 
Die Abendveranstaltung können Sie hier anschauen:
 
 
Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD Baden-Württemberg statt.