Im Rahmen der ökumenischen Veranstaltungsreihe „Badischer Dialog – Kirche und Staat in Europa“ trafen sich am 10. Juli 2025 wieder kirchliche und staatliche Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Interessierte aus der ganzen Bundesrepublik in der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg. Diesmal standen das deutsche Religionsverfassungsrecht und die Frage nach Trennung oder Kooperation von Staat und Kirche zur Diskussion.
„Trennung oder Kooperation von Staat und Kirche“ – Fachtag zum deutschen Religionsverfassungsrecht
Video-Dokumentation
Eröffnet wurde der Tag mit der Begrüßung durch den Direktor der Katholischen Akademie, Dr. Karsten Kreutzer. Dr. Thomas Dietrich, Abteilungsleitung Sozialpastoral der Erzdiözese Freiburg, führte mit seinem Vortrag thematisch in die Veranstaltung ein.
Im ersten Impuls-Referat markierte der in Münster lehrende Professor für Kanonisches Recht, Thomas Schüller, der unter dem Titel „Unheilige Allianz: Warum sich Staat und Kirche trennen müssen“ zum Thema ein Buch veröffentlicht hatte, deutlichen Veränderungsbedarf: Die Trennung von Staat und Kirche sei verfassungsrechtliche Norm und das gelebte Verhältnis beider dürfe nicht zu einem exklusiven Kooperationsmodell mutieren. Weder dürfe Religion staatlich verzweckt werden noch die Kirche ihre historisch gewachsene Monopolstellung missbrauchen. Vielmehr gewinne die Kirche wieder an Strahlkraft, so Prof. Schüller, wenn sie sich in einer pluralen Gesellschaft von wirklichkeitsfernen institutionellen Verflechtungen mit dem Staat mehr lösen würde. Auf anderen gedanklichen Wegen, aber zu einer ähnlichen Einschätzung kam der zweite Referent, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Weltkirchenrates und ehemaliger EKD-Ratsvorsitzender. Er vertrat, den Philosophen John Rawls und Jürgen Habermas folgend, biblisch inspiriert das Modell einer öffentlichen Religion: Religion und die Kirchen hätten ein ungeheures Sinnpotential, das sie in einer gemeinsamen Suche nach lebensschaffender Wahrheit in die Gesellschaft und deren Diskurs eintragen können und müssen. Es gehöre zur DNA der Kirche, die Liebe Christi und die Option für die Armen in die Gesellschaft hinein auszustrahlen.
Diese Positionen wurden in der anschließenden Diskussion angereichert und in den nach dem Mittagessen folgenden drei Austauschforen vertieft. In einem der Austauschforen stellte der Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg, Volker Schebesta, die Sicht des Staates auf die unterschiedlichen Modelle des Verhältnisses von Staat und Kirche zur Diskussion. Er machte deutlich, dass für den Staat die Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften im Fokus stehe, wobei der Staat durchaus von Leistungen der Kirche profitiere, die er aus Gründen der Säkularität und Neutralität nicht wahrnehmen oder alleine nicht schultern könnte.
Nach dem konzentrierten und lebhaften Gruppenaustausch mündete der Nachmittag in das abschließende Podium, das von Friederike Sittler, Abteilungsleiterin Hintergrund Kultur und Politik des Deutschlandfunks Kultur, geleitet wurde. Die beiden Referenten des Vormittags, die Professoren Schüller und Bedford-Strohm, die Rektorin der Evangelischen Hochschule in Freiburg, Prof. Dr. Renate Kirchhoff, der Generalvikar der Erzdiözese Freiburg, Christoph Neubrand, und Staatssekretär Volker Schebesta diskutierten engagiert und differenziert über das deutsche Religionsverfassungsrecht und konstatierten alle am Ende, dass die bestehende kooperative Trennung von Staat und Kirche in Deutschland ein bewährtes und bewahrenswertes Modell sei. Schebesta stellte seinerseits die Dankbarkeit des Staates gegenüber den erbrachten Leistungen der Kirchen heraus, auf die der Staat keinen Anspruch habe. Die kirchlichen Vertreterinnen und Vertreter auf dem Podium betonten ihrerseits, dass dem christlichen Glauben von seinem Kern her sowohl die Verkündigung als auch das prophetisch-politisch Amt und somit die Mitgestaltung der pluralen Gesellschaft am Herzen liege. Allerdings – so waren sich alle einig – müsse das derzeitige Religionsverfassungsrecht an die realen gesellschaftlichen Entwicklungen, die auch einen Relevanzverlust der beiden ehemals großen Kirchen bedeuten, angepasst werden. Konkret zu lösen wäre die Frage, welchen Status die anderen Religionsgemeinschaften bekommen. Das müsste nicht unbedingt der einer Körperschaft sein.
Die Vorträge sowie die anschließenden Diskussionen sind jetzt veröffentlicht. Hier geht es zur Playlist.
Zum Abschluss des Tages dankte Pfarrer Dr. Jochen Kunath, Studienleiter an der Evangelischen Akademie in Baden, allen, die diese Veranstaltung ermöglicht hatten, sowie allen Mitwirkenden und Teilnehmenden. Seiner Ansicht nach hätten an diesem Tag die Kirchen anhand ihres Verhältnisses zum Staat mit der Frage gerungen, wer sie in Zukunft für die Gesellschaft sein wollen und können. Für die Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche schlug er vor, sich an der Bestimmung des Verhältnisses der zwei Naturen Christi, wie sie das ökumenische Konzil von Chalkedon aus dem Jahre 451 vornahm, zu orientieren. Dies entspräche auch dem Geist des an diesem Tag weiterhin favorisierten Modells der kooperativen Trennung von Staat und Kirche.
Pressestimmen
Konradsblatt
Badische Zeitung










