Habe ich das Recht auf ein Kind?

Video-Dokumentation

In Deutschland können Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch auf vielfältige Angebote der Reproduktionsmedizin zurückgreifen. Doch nicht allen kann geholfen werden – und so stellt sich die Frage, ob Verfahren wie die Eizellspende oder Leihmutterschaft künftig erlaubt sein sollten. Diese und weitere drängende Themen waren Gegenstand einer Podiumsdiskussion am 17. Juni.

Den Abend eröffnete Prof. Dr. em. Claudia Wiesemann mit einem Einführungsvortrag, der den aktuellen Stand der Reproduktionsmedizin in Deutschland aufzeigte. Sie erläuterte, was laut Embryonenschutzgesetz erlaubt ist und wo die Grenzen liegen. Dabei betonte sie, dass das Thema stark schambesetzt ist. „Das Recht auf ein Kind darf nicht wie ein Recht auf Lohnfortzahlung verstanden werden“, so Wiesemann. Ihre Worte unterstrichen die Komplexität der ethischen Herausforderungen, die mit der Reproduktionsmedizin einhergehen.
 
An der anschließenden Diskussion beteiligten sich Dr. Aida Hanjalic-Beck vom CERF (Centrum für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Freiburg), Prof. Dr. Thorsten Langer von der Uniklinik Freiburg, Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer von der Christlichen Gesellschaftslehre Freiburg sowie Franziska Jilg, Gründerin einer Selbsthilfegruppe. Dr. Hanjalic-Beck brachte ihre langjährige Erfahrung ein und erklärte, dass viele Paare von den Statistiken negativ überrascht würden. „Wir sind nicht besser als die Natur“, betonte sie und fügte hinzu: „Unsere Fortpflanzung funktioniert noch wie in der Steinzeit. Wenn man sich auf den Weg macht, braucht man Geduld.“ Für Betroffene wie Franziska Jilg ist der Weg zum Wunschkind oft ein emotionaler Marathon. „Jeden Monat hofft man“, beschrieb sie ihre Erfahrungen. „Den Kinderwunsch kann man nicht einfach abstellen.“
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer brachte die christliche Perspektive in die Diskussion ein. Für sie steht fest: „Das gewünschte Kind ist kein Objekt, das wir uns verfügbar machen können.“ Diese Aussage unterstrich die Notwendigkeit, die Würde des menschlichen Lebens in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen.
 
Die lebhafte Diskussion zeigte, dass die Reproduktionsmedizin in Deutschland an einem Scheideweg steht. Während in den meisten westeuropäischen Ländern die Eizellspende bereits erlaubt ist, bleibt sie hierzulande verboten. Die Frage, ob und wie diese Verfahren zugelassen werden sollten, bleibt eine ethische und rechtliche Herausforderung unserer Zeit. Deutlich wurde auch, dass die individuelle Fortpflanzungsfreiheit an Grenzen stößt, wenn sie mit anderen Grundrechten in Konflikt gerät. Der Abend bot keine einfachen Antworten, sondern zeigte die Vielschichtigkeit eines Themas, das Gesellschaft, Medizin und Ethik gleichermaßen berührt.
 
Vortrag und Podiumsdiskussion sind hier veröffentlicht:
 
 
Die Podiumsdiskussion wurde durchgeführt von der Katholischen Akademie in Zusammenarbeit mit der Thales-Akademie für angewandte Philosophie.
 
Die nächste Podiumsdiskussion zu Fragen am Lebensanfang findet am 19. November statt: Recht auf Nichtwissen in der Schwangerschaft, Do. 19.11.2026, 19.00 Uhr >>> Präsenz und Online