26.05.2020: Ende Februar diesen Jahres hat hat das Bundesverfassungsgericht ein folgenreiches Urteil gefällt, indem es das Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe kippt und Suizidassistenz künftig zulässt. Das Urteil ist ein Einschnitt in die Rechtskultur und die ethischen Grundwerte unserer Gesellschaft: Die Selbstbestimmung des Menschen, die sich auch auf die Inanspruchnahme der Unterstützung Dritter bei der eigenen Lebensbeendigung erstrecken soll, scheint nunmehr über dem Schutz des Lebens als vornehmster Pflicht des Staates zu stehen. Welche Auswirkungen dieses Urteil auf den Umgang mit vulnerablen Menschen, auf die Ressourcenverteilung in der Medizin und auch auf die Hospiz- und Palliativbewegung hat, konnte aufgrund der Corona-Pandemie bislang noch nicht diskutiert werden – es standen andere Themen im Vordergrund.
Doch gilt es dringend, das Thema Suizidbeihilfe nach dem Verfassungsgerichtsurteil ausgewogen aber auch im Detail zu erörtern, um richtungsweisende Entscheidungen, die den Einzelnen aber auch die Gesellschaft als Ganze betreffen, auszuloten.
Einen ersten Impuls zur Diskussion setzt Eberhard Schockenhoff, indem er Position zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht.